Willkommen an der Charité: Informationen zur Anwerbung internationaler Pflegefachkräfte
Willkommen an der Charité!
Eine offene und herzliche Willkommenskultur für Menschen jeder Herkunft ist bei uns selbstverständlich. Internationale Kolleginnen und Kollegen bereichern durch ihre fachliche und interkulturelle Kompetenz unsere vielfältigen Arbeitsbereiche im Pflegedienst und sind ein wichtiger Teil unseres interprofessionellen Teams.
Wir freuen uns, dass Fachkräfte aus der ganzen Welt an der Charité arbeiten – und vielleicht auch bald Sie. Unser Ziel ist es, dass sich alle Mitarbeitenden vom ersten Kontakt bis zur vollständigen Integration wohl und gut beraten fühlen und langfristig bei uns bleiben.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Einwanderungs- und Anerkennungsprozess. Sollten darüber hinaus Fragen offenbleiben, können Sie uns jederzeit gerne ansprechen.
Leitbild des Unternehmens (Grundsatzerklärung)
Geschütztes Gütesiegel für faire Rekrutierung
Um die Internationalisierung in Forschung, Lehre, Patientenversorgung und Verwaltung zu fördern, hat der Vorstand der Klinik eine Agenda zur Internationalisierung verabschiedet. Eines der Handlungsfelder – Internationale Rekrutierung – bündelt Maßnahmen, um qualifiziertes Fachpersonal für Pflege zu gewinnen und langfristig an die Charité zu binden (S. 15f.).
Damit bekennen wir uns zu einer fairen und ethisch vertretbaren Anwerbepraxis gemäß den sechs Leitprinzipien:
- Schriftlichkeit
- Unentgeltlichkeit
- Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Fachkräfte
- Transparenz (Strukturen, Leistungen, Kosten)
- Nachhaltigkeit/Partizipation
- Gesamtverantwortung der Dienstleistungskette
Dabei orientieren wir uns am Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften und zum „Employer pays“-Prinzip.
Für den Vermittlungsprozess entstehen den internationalen Fachpflegenden keine Kosten. Als Arbeitgeber behalten wir uns gegenüber unseren Partnern im Rahmen des Employer-Pays-Prinzips ausdrücklich Prüfvorbehalte vor und sichern uns zugleich vertraglich Rücktrittsoptionen sowie Sonderkündigungsrechte für den Fall vor, dass vereinbarte Voraussetzungen nicht erfüllt oder nachträglich Umstände bekannt werden, die eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar machen. Bindungs- und Rückzahlungsklauseln sind in den Arbeitsverträgen nicht vorgesehen, die Charité verpflichtet sich, keine Arbeitsverhältnisse zu vermitteln, die Bindungs- und Rückzahlungsklauseln enthalten, welche gegen das Employer-Pays-Prinzip verstoßen.
Zum Siegel: Wir rekrutieren transparent, fair und ethisch vertretbar! In den Ländern Brasilien, Chile, Indien, Kolumbien, Mexiko, Türkei und Tunesien rekrutieren wir selbstanwerbend (ohne Personalvermittlungsagenturen) internationale Pflegende.
Stand: November 2024
Vorteile, an der Charité zu arbeiten
Weiteres Informationsmaterial zum Herunterladen
Ablauf der Berufsanerkennung
Leitlinien
Wir fühlen uns den nachfolgenden Leitlinien verpflichtet und aktualisieren diese nach den neuesten Vorgaben.
Weiterführende Informationen zur Berufspraxis für Pflegende
Einwanderungs-, Anerkennungsprozess und Integrationsförderung
Vor Einreise – und damit auch vor der Visumserteilung – wird bereits der Antrag zur Berufsanerkennung bei der zuständigen Anerkennungsstelle (in Berlin ist dies das Landesamt für Gesundheit und Soziales/ LAGeSo) mit allen notwendigen Unterlagen und einer Angabe zum gewünschten Referenzberuf (Pflegefachmann / Pflegefachfrau nach PflBG bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger:in nach KrPflG) gestellt. Dieser Prozess wird bei Rekrutierungen zum Beispiel in Mexiko durch die ZAV (https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite) und bei Rekrutierungen in Brasilien durch die DeFa (https://www.defa-agentur.de/) begleitet.
Das LAGeSo (https://www.berlin.de/lageso/) nimmt daraufhin eine Gleichwertigkeitsprüfung vor. Im Falle von Pflegequalifikationen aus Drittstaaten werden häufig wesentliche Unterschiede zum angegebenen Referenzberuf in einem Feststellungsbescheid benannt. In solchen Fällen gilt die ausländische Berufsqualifikation als nicht gleichwertig, sodass Unterschiede mithilfe einer Ausgleichsmaßnahme in Deutschland (§ 16d AufenthG) ausgeglichen werden müssen.
Die fehlenden Inhalte können im Rahmen eines individuell abgestimmten Anpassungslehrgangs oder einer Kenntnisstandprüfung kompensiert werden. An der Charité werden beide Anpassungsmaßnahmen in Kooperation mit dem Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe / BBG (https://www.bildungscampus-berlin.de/) durchgeführt. Die Wahl der geeigneten Maßnahme erfolgt individuell und orientiert sich an der sprachlichen und fachlichen Kompetenz sowie den verfügbaren Platzkapazitäten des Bildungsträgers.
Die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland hängt bei international angeworbenen Fachpflegenden nicht nur von der Arbeitssituation, sondern davon ab, dass sie sich in ihrer neuen Lebenswelt zuhause fühlen können. Es geht darum, den gesellschaftlichen Diskurs in Deutschland verfolgen und mitgestalten zu können, im öffentlichen Alltag mitzuwirken und das sichere Gefühl zu haben, willkommen zu sein und dazuzugehören. Es geht um Freundschaften, um gute Nachbarschaften und Anschluss in Kommune und Region.
Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für Zuwandernde aus Drittstaaten
Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland
Informationen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin zur Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachberufe außerhalb der Europäischen Union
Information zur Erwerbsmigration in die Pflege nach Deutschland
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
Beratungsangebot der Bundesregierung
Berufs- und Fachverbände und Mitarbeitendenvertretung in der Charité
Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Tarifvertrag
Weiterführende Beratung und Anlaufstellen
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