Menü

Häufig gestellte Fragen

Charité als Arbeitgeber

Gibt es Möglichkeiten zur Weiterentwicklung?

Die Charité fördert deine Karriere und Weiterbildung. Wir sind überzeugt, dass wir nur dann beste Gesundheitsversorgung leisten können, wenn alle Mitarbeitenden an der Charité die Möglichkeit haben, über sich hinauszuwachsen – sei es im Klinikalltag, als Mentorin bzw. Mentor, im Studium, der Forschung, im Management und Verwaltungsbereich oder der Lehre. Mehr Informationen zu den Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten findest du auf der Seite unserer Fortbildungsakademie. Sprech auch gerne mit den jeweiligen Bereichen bezüglich individueller Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Kann ich Familie und Beruf an der Charité gut vereinbaren?

Die Charité ist bereits seit 2007 als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Wir unterstützen Eltern bei regulärer und flexibler Kinderbetreuung, bei der Betreuung in Notfällen, bei Überstunden oder bei Krankheit des Kindes und während der Ferien. Weitere Informationen hierzu gibt es unter familie.charite.de.

Für Mitarbeitende der Gesundheitsfachberufe, die ihre Arbeitszeit verkürzen oder flexibel gestalten wollen, gibt es zudem einen familienfreundlichen Pool.

Wie werde ich vergütet?

Bei uns wirst du fair und transparent nach Tarifvertrag vergütet – 30 Tage Urlaub inklusive. Die Tarifverträge und Entgelttabellen findest du hier.

Gibt es auch die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten?

Generell bieten wir immer auch die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Ob und in welcher Form besprichst du am besten direkt mit deiner Ansprechspartnerin bzw. Ansprechspartner.

Gibt es eine Impfpflicht an der Charité?

Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen einen Masern-Impfschutz bzw. eine Immunität nachweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in der Krankenversorgung oder hinter den Kulissen tätig sind.

Eine COVID-19-Impfung ist keine Einstellungsvoraussetzung.

Ist das Tragen von Kopftüchern (Hidschabs) und die Bedeckung der Unterarme erlaubt?

Grundsätzlich ist in allen Bereichen der Charité das Tragen von Hidschabs oder anderen religiösen Kopfbedeckungen wie z. B. Kippas erlaubt. Im OP-Bereich muss eine zusätzliche OP-Haube über dem Kopftuch getragen werden.

Die Bedeckung der Unterarme, beispielsweise durch das Tragen von langärmligen Hemden unter dem Kasack, ist in der Patientinnen- und Patientenversorgung aus Hygienegründen nicht erlaubt. In Bereichen abseits der Krankenversorgung, wie z. B. in Büros, Laboren oder Hörsälen, ist die Bedeckung der Unterarme selbstverständlich gestattet. 

Einstieg und Bewerbungsprozess

Welche Unterlagen muss ich für meine Bewerbung bereithalten?

Grundsätzlich solltest du ein Anschreiben, deinen Lebenslauf sowie Zeugnisse bzw. Berufsurkunde und ggf. Zertifikate bereithalten. Wir machen im Online-Formular kenntlich, welche Angaben wir zwingend benötigen und welche freiwillig eingereicht werden können. Alternativ kannst du über die Schnellbewerbung zu uns Kontakt aufnehmen – ganz unkompliziert ohne Unterlagen. 

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

Sobald du deine Unterlagen eingereicht hast, prüfen wir diese und nehmen Kontakt mit dir auf. Wenn du die der Stelle entsprechenden Kriterien erfüllst, laden wir dich zu einem Gespräch ein – dieses kann je nach Belieben digital oder in Präsenz erfolgen. Hospitationen sind auf Wunsch gerne möglich, teilweise auch verpflichtend. Mit einer finalen Rückmeldung auf deine Bewerbung kannst du nach dem Gespräch (und ggf. der Hospitation) etwa nach einer Woche rechnen.

Sind Initiativbewerbungen möglich?

Wenn du in den Stellenangeboten nachgesehen hast und keine passende Stelle dabei war, kannst du dich gerne mit einer Initiativbewerbung bei uns vorstellen. 

Sende dafür deine Initiativbewerbung bitte per E-Mail an die entsprechende Einrichtung

Wenn du dich für eine Anstellung in einem der Gesundheitsfachberufe interessierst, schicke deine Initiativbewerbung bitte an bewerbung@charite.de.

Kann ich an der Charité hospitieren oder ein Praktikum machen?

Sowohl Praktika als auch Hospitationen sind an der Charité möglich. Sie helfen dir, einen tieferen Einblicke in spezifische Bereiche zu bekommen und die Aufgaben sowie potenzielle Kolleginnen und Kollegen direkt kennenzulernen.

Für ein Praktikum im Pflege- und Funktionsdienst (ab einem Mindestalter von 14 Jahre) findest du hier alle Informationen. 

Um zu hospitieren (für bereits ausgebildete Fachkräfte), wende dich gerne an uns unter bewerbung@charite.de.

Für ein Praktikum außerhalb des Pflege- und Funktionsdienstes wenden dich bitte direkt an die jeweilige Klinik, Institut oder den Geschäftsbereich. Zur Übersicht der Kliniken und Institute. Zur Übersicht der Geschäftsbereiche

Kann ich an der Charité ein Ehrenamt übernehmen oder ein FSJ absolvieren?

Der „Ehrenamtliche Besuchsdienst der Charité“ ist für die Patientinnen und Patienten da, um mit ihnen Gespräche zu führen, kleine Besorgungen zu erledigen oder um sie auf Spaziergänge zu begleiten. Weitere Informationen erhältst du unter freundeskreis-charite.de.

Solltest du ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) an der Charité leisten wollen, wende dich bitte an unsere Kooperationspartner: die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Landesverband Berlin e.V. und die BIQ Beschäftigung Integration Qualifizierung gGmbH. Bei diesen Partnern kannst du dich mit dem Hinweis bewerben, dass du gerne an der Charité eingesetzt werden möchtest.

Gibt es weitere Einstiegsmöglichkeiten?

Patientenbezogene Betreuung
Zur Beobachtung und Unterstützung einzelner Patientinnen und Patienten kann eine patientenbezogene Betreuung eingesetzt werden. Diese Tätigkeit kann von Medizinstudentinnen und Medizinstudenten an der Charité oder von ausgebildeten Pflegehelferinnen und Pflegehelfern (in Nebentätigkeit oder nach Renteneintritt) übernommen werden. Bewerben kannst du dich per E-Mail an zpc-minijob@charite.de

Rechtsreferendariat
Als Referendarin oder Referendar kannst du im Rahmen deiner Verwaltungs- oder Wahlstation Einblicke in die Arbeit der Charité Rechtsabteilung erhalten. Bewerbe dich hierfür gerne mit deinen vollständigen Bewerbungsunterlagen via E-Mail unter Angabe des gewünschten Zeitraums sowie favorisierten Rechtsgebietes (Arbeitsrecht, Medizinrecht, Verwaltungsrecht oder Vertragsrecht): rechtsabteilung@charite.de

Kann ich mich als Wiedereinsteigerin bzw. Wiedereinsteiger an der Charité bewerben?

Auch Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen eine längere Pause in ihrem gelernten Berufen eingelegt haben oder schon lange nicht mehr im Klinikbereich tätig waren, sind bei uns herzlich willkommen. Wir finden mit dir gemeinsam einen auf deine individuellen Bedürfnisse abgestimmten Weg zurück in den Beruf.

Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Wenn noch Fragen offengeblieben sind, scheue dich bitte nicht, direkt mit uns in Kontakt zu treten.

E-Mail: bewerbung@charite.de