Grundsätzlich ist in allen Bereichen der Charité das Tragen von Hidschabs oder anderen religiösen Kopfbedeckungen wie z. B. Kippas erlaubt. Im OP-Bereich muss eine zusätzliche OP-Haube über dem Kopftuch getragen werden.
Die Bedeckung der Unterarme, beispielsweise durch das Tragen von langärmligen Hemden unter dem Kasack, ist in der Patientinnen- und Patientenversorgung aus Hygienegründen nicht erlaubt. In Bereichen abseits der Krankenversorgung, wie z. B. in Büros, Laboren oder Hörsälen, ist die Bedeckung der Unterarme selbstverständlich gestattet.