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Häufig gestellte Fragen

Fragen rund um die Gesundheitsfachberufe an der Charité

Kann ich Familie und Beruf an der Charité gut vereinen?

Die Charité ist bereits seit 2007 als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Wir unterstützen Eltern bei regulärer und flexibler Kinderbetreuung, bei der Betreuung in Notfällen, bei Überstunden oder bei Krankheit des Kindes und während der Ferien. Weitere Informationen hierzu gibt es unter familie.charite.de.

Für Mitarbeitende der Gesundheitsfachberufe, die ihre Arbeitszeit verkürzen oder flexibel gestalten wollen, gibt es einen familienfreundlichen Pool

Gibt es einen Ausgleich für belastende Schichten für Gesundheitsfachberufe an der Charité?

Wer in unterbesetzten bzw. in Schichten mit einer hohen Quote an Leasingkräften arbeitet oder bei der Arbeit besondere Stresssituationen erlebt, bekommt sogenannte Charité Entlastungspunkte (CHEPs) gutgeschrieben. Diese CHEPs lassen sich dann im Anschluss gegen Freizeit, Geld und vieles weitere eintauschen. Weitere Informationen findest du hier

Erhalte ich in den Gesundheitsfachberufen eine strukturierte Weiterbildung an der Charité?

Mitarbeitende erhalten kostenfreien Zugang zu individuellen Angeboten. Hierzu zählen unter anderem Qualifizierungen zur Praxisanleiterin bzw. Praxisanleiter, Stipendien für akademische Weiterbildungen, Zugang zu Fachsymposien, Traineeprogramme sowie Coaching und Mentoring-Möglichkeiten. 

Wie werde ich vergütet?

Bei uns wirst du fair und transparent nach Tarifvertrag vergütet – 30 Tage Urlaub inklusive. Die Tarifverträge und Entgelttabellen findst du hier.

Gibt es auch die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten?

Generell bieten wir immer auch die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Ob und in welcher Form besprichst du am besten direkt mit deiner Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner.

Gibt es eine Impfpflicht an der Charité?

Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen einen Masern-Impfschutz bzw. eine Immunität nachweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in der Krankenversorgung oder hinter den Kulissen tätig sind.

Eine COVID-19-Impfung ist keine Einstellungsvoraussetzung.

Ist das Tragen von Kopftüchern (Hidschabs) und die Bedeckung der Unterarme erlaubt?

Grundsätzlich ist in allen Bereichen der Charité das Tragen von Hidschabs oder anderen religiösen Kopfbedeckungen wie z. B. Kippas erlaubt. Im OP-Bereich muss eine zusätzliche OP-Haube über dem Kopftuch getragen werden.

Die Bedeckung der Unterarme, beispielsweise durch das Tragen von langärmligen Hemden unter dem Kasack, ist in der Patientinnen- und Patientenversorgung aus Hygienegründen nicht erlaubt. In Bereichen abseits der Krankenversorgung, wie z. B. in Büros, Laboren oder Hörsälen, ist die Bedeckung der Unterarme selbstverständlich gestattet. 

Berufseinstieg und Bewerbungsprozess

Wie funktioniert der Berufseinstieg in die Gesundheitsfachberufe an der Charité?

Die Charité bietet eine Reihe an Ausbildungen sowie Studiengängen an, um Menschen den Einstieg in die spannenden und abwechslungsreichen Gesundheitsfachberufen zu ermöglichen. Mehr Informationen erhältst du hier.

Welche Möglichkeiten gibt es für Wiedereinsteigende?

Auch Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen eine längere Pause in ihrem gelernten Berufen eingelegt haben oder schon lange nicht mehr im Klinikbereich tätig waren, sind bei uns herzlich willkommen. Wir finden mit dir gemeinsam einen auf deine individuellen Bedürfnisse abgestimmten Weg zurück in den Beruf.

Ich habe meine Ausbildung nicht in Deutschland gemacht und möchte gerne als Gesundheitsfachkraft an der Charité arbeiten. Ist dies möglich?

Ja, an der Charité arbeiten Menschen aus über 100 Nationen. Wir beraten und unterstützen dich gerne beim Bearbeiten der notwendigen Papiere, damit du einen schnellen und unproblematischen Start bei uns hast. Informationen zum Ablauf findest du hier.

Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Wenn noch Fragen offengeblieben sind, scheue dich bitte nicht, direkt mit uns in Kontakt zu treten.

E-Mail: bewerbung@charite.de

Sind Initiativbewerbungen möglich?

Wenn du in den Stellenangeboten nachgesehen hast und keine passende Stelle dabei war, freuen wir uns, wenn du dich mit einer Initiativbewerbung bei uns vorstellst. 

Sende dafür deine Initiativbewerbung bitte per E-Mail an die entsprechende Einrichtung

Wenn du dich für eine Anstellung in einem der Gesundheitsfachberufe interessierst, schicke deine Initiativbewerbung bitte an bewerbung@charite.de.

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

Sobald du deine Unterlagen eingereicht hast, prüfen wir diese und nehmen Kontakt mit dir auf. Wenn du die der Stelle entsprechenden Kriterien erfüllst, laden wir dich zu einem Gespräch ein – dieses kann je nach Belieben digital oder in Präsenz erfolgen. Hospitationen sind auf Wunsch gerne möglich, teilweise auch verpflichtend. Mit einer finalen Rückmeldung auf deine Bewerbung kannst du nach dem Gespräch (und ggf. der Hospitation) etwa nach einer Woche rechnen.

Welche Möglichkeiten gibt es für Quereinsteigende?

Die Charité bietet eine Vielzahl an interessanten Berufen in der Krankenversorgung, aber auch in der Verwaltung, Forschung und Lehre. Je nachdem welche Vorerfahrungen du mitbringst, empfehlen wir eine Ausbildung oder einen entsprechenden Studiengang in dem jeweiligen Bereich. Lass uns gemeinsam deinen individuellen Weg finden und mit einem ersten Gespräch starten! Du kannst uns per E-Mail (sekretariat.pflegedirektion@charite.de oder bewerbung@charite.de) erreichen.