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Häufig gestellte Fragen

Fragen rund um das ärztliche Kollegium an der Charité

Kann ich an der Charité bei internationalen Projekten mitwirken?

Ob im Studium, als Doktorandin oder Doktorand, wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter, Arbeitsgruppenleitung oder als Professorin oder Professor: Wer in der Forschung erfolgreich sein will, muss sich international vernetzen und Forschungsprojekte gemeinsam mit internationalen Partnern voranbringen. Impulse zu möglichen internationalen Kooperationen gibt es hier.  
Darüber hinaus gibt es viele weitere Charité Kooperationen – die jeweiligen Kliniken und Institute können hierzu Näheres sagen.

Kann ich mich als Ärztin bzw. Arzt auch in anderen Disziplinen weiterbilden?

Ja, die Charité bietet z. B. in Zusammenarbeit mit der Berlin School of Public Health (BSPH) verschiedene Masterstudiengänge und Intensive Short Courses an.

Erhalte ich als Ärztin bzw. Arzt eine strukturierte Weiterbildung an der Charité?

Egal ob Arzt bzw. Ärztin in Weiterbildung oder als Fach- oder Oberärzt:in, wir bieten dir attraktive Weiterbildungsoptionen an. Sei es in Klinik, Wissenschaft und Forschung, Lehre oder einer der Themenwelten unserer Fortbildungsakademie. Die Clinician Scientist Pilotprogramme des Berlin Institute of Health (BIH) sind als zielgruppen- und karrierephasenspezifische, nachhaltige Förderprogramme angelegt, welche eine enge Verzahnung von individueller und institutioneller Förderung anstreben. Abseits dessen gibt es natürlich auch Habilitationsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit für Subspezialisierungen. 
 

Habe ich als Ärztin bzw. Arzt die Möglichkeit zu lehren und zu forschen?

Als Universitätsklinikum gehört Lehren und Forschen mit zu unserer DNA, daher bieten wir dir hier vielfältige Möglichkeiten an. Wie und in welchem Umfang wird individuell vereinbart. 

Wie ist die Work-Life-Balance als Ärztin bzw. Arzt an der Charité?

Unser Ziel ist die verbindliche Dienstplansicherung spätestens sechs Wochen vorab. In unserem Dienstplantool können Wünsche vermerkt werden, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Zudem bieten wir eine Reihe an Entlastungsangeboten durch Kooperationen mit bspw. Voiio oder 7Mind. 

Gibt es auch die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten?

Generell bieten wir immer auch die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Ob und in welcher Form besprichst du am besten direkt mit deiner Ansprechpartnerin oder deinem Ansprechpartner.

Wie werde ich vergütet?

Bei uns wirst du fair und transparent nach Tarifvertrag vergütet – 30 Tage Urlaub inklusive. Durch die unterschiedlichen Dienstmodelle sind auch weitere Zusatzurlaubstage und Freizeitausgleich möglich. Die Tarifverträge und Entgelttabellen findest du hier.

Kann ich Familie und Beruf an der Charité gut vereinbaren?

Die Charité ist bereits seit 2007 als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Wir unterstützen Eltern bei regulärer und flexibler Kinderbetreuung, bei der Betreuung in Notfällen, bei Überstunden, bei Fortbildungen oder bei Krankheit des Kindes und während der Ferien. Mehr Infos dazu findest du hier: familienbuero.charite.de

Gibt es eine Impfpflicht an der Charité?

Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen einen Masern-Impfschutz bzw. eine Immunität nachweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in der Krankenversorgung oder hinter den Kulissen tätig sind.

Wir nehmen den Infektionsschutz unserer Mitarbeitenden, Patientinnen und Patienten sowie Studierenden sehr ernst. Daher setzen wir weiterhin die vollständige Immunität gegen COVID-19 für Personen voraus, die in klinischen Bereichen tätig sind. Dies basiert auf der Grundlage der aktuellen STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfindikation.
 

Ist das Tragen von Kopftüchern (Hidschabs) und die Bedeckung der Unterarme erlaubt?

Grundsätzlich ist in allen Bereichen der Charité das Tragen von Hidschabs oder anderen religiösen Kopfbedeckungen wie z. B. Kippas erlaubt. Im OP-Bereich muss eine zusätzliche OP-Haube über dem Kopftuch getragen werden.

Die Bedeckung der Unterarme, beispielsweise durch das Tragen von langärmligen Hemden unter dem Kasack, ist in der Patientinnen- und Patientenversorgung aus Hygienegründen nicht erlaubt. In Bereichen abseits der Krankenversorgung, wie z. B. in Büros, Laboren oder Hörsälen, ist die Bedeckung der Unterarme selbstverständlich gestattet. 

Berufseinstieg und Bewerbungsprozess

Ist eine abgeschlossene Promotion Voraussetzung für den Einstieg?

Oftmals ist eine Promotion gewünscht, aber nicht Voraussetzung für die Einstellung. Gerne kann auch in einer der Arbeitsgruppen eine Promotionsarbeit abgeschlossen werden.

Ich habe im Ausland studiert und möchte mein praktisches Jahr (PJ) an der Charité machen. Ist dies möglich?

Für ein PJ an der Charité musst du an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein. Mehr Informationen zum PJ findest du hier.

Kann mir als Ärztin bzw. Arzt in Weiterbildung zugesichert werden, dass meine Intensivzeit an der Charité stattfinden kann?

Sofern du deine komplette Weiterbildungszeit bei uns absolvierst, ermöglichen wir auch die im Weiterbildungscurriculum vorgesehenen, verpflichtenden Einsätze. Hierzu kann, je nach Weiterbildungsordnung, auch der Einsatz auf einer Intensivstation gehören. Bei einem Wechsel während der Weiterbildung sprich gerne die Kontaktpersonen in den Kliniken direkt an, damit diese Zeiten explizit geplant werden können.

Welche Möglichkeiten gibt es für Wiedereinsteigende, um als Ärztin bzw. Arzt zu arbeiten?

Auch Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen eine längere Pause in ihrem gelernten Berufen eingelegt haben oder schon lange nicht mehr im Klinikbereich tätig waren, sind bei uns herzlich willkommen.

Ich habe im Ausland studiert und möchte gerne an der Charité als Ärztin oder Arzt arbeiten. Ist dies möglich?

Ja, an der Charité arbeiten Menschen aus über 100 Nationen. Voraussetzungen für deinen Start als Ärztin oder Arzt an der Charité ist eine Arbeitserlaubnis, die Anerkennung deiner Approbation, Deutsch auf dem Niveau von C1 und natürlich eine freie Stelle. Gerne unterstützen wir dich wo es uns möglich ist. Alle notwendigen Informationen findest du hier.

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

Sobald du deine Unterlagen eingereicht hast, prüfen wir diese und nehmen Kontakt mit dir auf. Wenn du die der Stelle entsprechenden Kriterien erfüllst, laden wir dich zu einem Gespräch ein – dieses kann je nach Belieben digital oder in Präsenz erfolgen. Ein-Tages-Hospitationen sind auf Wunsch gerne möglich, teilweise auch verpflichtend. Mit einer finalen Rückmeldung auf deine Bewerbung kannst du nach dem Gespräch (und ggf. der Hospitation) etwa nach einer Woche rechnen.

Es ist derzeit keine passende Stelle für mich ausgeschrieben. Sind Initiativbewerbungen möglich?

Auch wenn noch nicht die passende Stelle dabei ist, kann sich die Ausschreibungslage schnell ändern. Wir freuen uns deshalb immer über jede eingehende Initiativbewerbung. Sende diese bitte per E-Mail an die entsprechende Einrichtung

Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Wenn noch Fragen offengeblieben sind, scheue dich bitte nicht, direkt mit uns in Kontakt zu treten. Am besten wendest du dich hierfür direkt an die entsprechende Einrichtung.