Menü

Häufig gestellte Fragen

Fragen rund um die Ausbildung an der Charité

Wie sind die Übernahmechancen nach abgeschlossener Ausbildung?

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung an der Charité haben Sie hervorragende Chancen, übernommen zu werden und in einen unbefristeten Vertrag zu wechseln. In den meisten Gesundheitsfachberufen (siehe Tarifvertrag) erhalten unsere Auszubildenden bereits zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres ein Übernahmeangebot, im Falle des erfolgreichen Abschlusses.

Wie werde ich vergütet?

Sie erhalten ein faires Gehalt auf Grundlage des Tarifvertrags für Auszubildende im öffentlichen Dienst (besonderer Teil Pflege). Dieses beginnt bei 1.068,26 € und kann je nach Berufsgruppe auch höher ausfallen. Im Laufe der Ausbildungsjahre erhöht sich die Vergütung. Der Vertrag sichert Ihnen zudem 30 Tage Urlaub im Jahr, jährliche Sonderzahlungen, ein Azubiticket, Betriebsrente, 400 € Abschlussprämie und ggf. Heimfahrttickets zu.

Kann ich Familie und Beruf an der Charité gut vereinbaren?

Die Charité ist bereits seit 2007 als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Wir unterstützen Eltern bei regulärer und flexibler Kinderbetreuung, bei der Betreuung in Notfällen, bei Überstunden, bei Fortbildungen oder bei Krankheit des Kindes und während der Ferien. Mehr Infos dazu finden Sie hier: familienbuero.charite.de

Lässt sich die Ausbildung verkürzen?

Die vorgeschriebene Ausbildungsdauer lässt sich in manchen Bereichen verkürzen. Hierzu müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, wie beispielsweise eine vorhergegangene Ausbildung, die angerechnet werden kann. Sprechen Sie uns hierzu gerne direkt an. Wir können Sie individuell beraten: ausbildung@charite.de

Wie viele Stationen lerne ich während meiner Ausbildung kennen?

Ihre Einsatzbereiche variieren je nach Berufsgruppe und Beruf. Wir stellen aber sicher, dass Sie einen möglichst umfangreichen Einblick in die Charité erhalten und Erlerntes direkt praktisch anwenden können. Sprechen Sie uns an und wir geben Ihnen gerne weitere Informationen zum Ausbildungs-Curriculum. ausbildung@charite.de

Wie viele Ausbildungsplätze hat die Charité?

Insgesamt hat die Charité mehrere Hundert Ausbildungsplätze. Pro Jahr werden circa 50 Auszubildende eingestellt.

Gibt es eine Impfpflicht an der Charité?

Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen einen Masern-Impfschutz bzw. eine Immunität nachweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in der Krankenversorgung oder hinter den Kulissen tätig sind.

Wir nehmen den Infektionsschutz unserer Mitarbeitenden, Patientinnen und Patienten sowie Studierenden sehr ernst. Daher setzen wir weiterhin die vollständige Immunität gegen COVID-19 für Personen voraus, die in klinischen Bereichen tätig sind. Dies basiert auf der Grundlage der aktuellen STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfindikation.
 

Berufseinstieg und Bewerbungsprozess

Wann ist Bewerbungsende bzw. Ausbildungsstart?

Der Ausbildungsstart variiert je nach Ausbildungsbereich und Beruf. In der Regel gilt: Je eher Sie sich bewerben, desto besser. Zum Teil besetzen wir Ausbildungsplätze bereits ein Jahr vor Ausbildungsbeginn – zögern Sie also nicht zu lange. Die offenen Ausbildungsplätze inklusive weiterer Informationen finden Sie in den Stellenangeboten. Wenn Sie Ihre Wunschausbildung dort nicht finden, sprechen Sie uns gerne an. ausbildung@charite.de

Gibt es auch handwerkliche Ausbildungsberufe an der Charité?

Ja! Die Tochterfirma der Charité, Charité Facility Management GmbH (CFM), bietet eine Vielzahl spannender weiterer Berufsausbildungen an. Diverse Handwerksberufe aber auch Bürokauffrauen und -kaufmänner sowie Medizintechnikerinnen und -techniker werden gesucht. 

Kann ich vor der Ausbildung ein Praktikum machen?

Insbesondere in der Pflege und den Funktionsdiensten freuen wir uns über Praktikantinnen und Praktikanten. Wenden Sie sich bei Interesse gern an praktikum-pflege@charite.de.

Wenn Sie ein Praktikum in der Verwaltung machen wollen, fragen Sie gerne den jeweiligen Bereich an. Zur Übersicht der Geschäftsbereiche

Welche Sprachkenntnisse muss ich für eine Ausbildung an der Charité haben?

Bitte entnehmen Sie die Anforderungen an Ihre Person der jeweiligen Stellenausschreibung zum Ausbildungsplatz. Sollten Sie nicht alle Anforderungen erfüllen, sprechen Sie uns gerne an und lassen Sie sich individuell beraten. ausbildung@charite.de

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

Bitte bewerben Sie sich innerhalb der vorgegebenen Bewerbungsfrist per E-Mail an ausbildung@charite.de. Sobald Sie Ihre Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis inkl. der letzten beiden Halbjahreszeugnisse sowie ggf. einen Praktikumsnachweis und ein B2 bzw. C1 Sprachzertifikat) eingereicht haben, prüfen wir diese und nehmen Kontakt mit Ihnen auf. Wenn Sie die der Stelle entsprechenden Kriterien erfüllen, laden wir Sie zu einem Gespräch ein.

Ich habe einen Abschluss im Ausland gemacht. Kann ich mich bewerben?

Sehr gerne können Sie sich bei uns bewerben. Reichen Sie Abschlüsse und Zeugnisse gerne übersetzt und beglaubigt mit Ihrer Bewerbung ein. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. ausbildung@charite.de

Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Wenn noch Fragen offengeblieben sind, scheuen Sie sich bitte nicht, direkt mit uns in Kontakt zu treten. Am besten schreiben Sie uns hierzu an ausbildung@charite.de.