Grundsätzlich stecken die Tarifverträge die Rahmenbedingungen für das Gehalt. Ihr Ziel ist es, die Strukturen zu vereinheitlichen und für Fairness zu sorgen.
Es ist aber natürlich trotzdem möglich, bestimmte Aspekte zu hinterfragen und zu verhandeln. Wenn du mit der Eingruppierung deiner Tätigkeit nicht einverstanden bist, kannst du diese prüfen lassen. Das gilt auch für deine Einstufung. Hier ist es zudem möglich, bei überdurchschnittlicher Leistung oder dem Erlangen zusätzlicher Qualifikationen eine Stufenvorweggewährung zu beantragen.
Des Weiteren lassen sich auch Sachleistungen verhandeln, wie beispielsweise Weiterbildungen, für die die Charité dann die Kosten übernimmt. Sprich am besten mit der jeweiligen Führungsperson oder wende dich mit konkreten Fragen an den Personalrat.