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Gehaltssprung in der Pflege? Ein Blick auf die Charité Stabi-Dienste

Bis zu 4.360 € monatlich zusätzlich zum eigentlichen Gehalt: Die Charité ermöglicht ihren Pflegemitarbeitenden, gut bezahlte Stabilitätsdienste zu leisten. Wie das geht, wie viel Geld Pflegende für einen einzelnen Stabi-Dienst bekommen und welche Regelungen es gibt, erfährst du in diesem Beitrag.

Was sind die Stabilitätsdienste der Charité?

Die Stabilitätsdienste oder kurz Stabi-Dienste sind freiwillige Schichten, die Charité Pflegefachkräfte und Pflegehelfende zusätzlich zu ihrem eigentlichen Dienstplan leisten können. So bekommen eng besetzte Stationen Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen aus dem eigenen Haus. Die Dienste haben somit eine stabilisierende Wirkung und sorgen bei der Pflege für Entlastung.  

Die Stabi-Dienste sind besonders gut bezahlt und daher für viele Kolleginnen und Kollegen sehr attraktiv. Dank der guten Vergütung nutzen viele die Stabi-Dienste gezielt, um sich Urlaube zu finanzieren, Kredite zu tilgen oder Rücklagen zu bilden. Zudem lernen sie durch die Dienste auch andere Fachbereiche und Stationen kennen. Das fördert den Wissenstransfer, aber auch den sozialen Austausch des Kollegiums.  

Es handelt sich also um eine Win-Win Situation: Patientinnen und Patienten profitieren von der gesteigerten Versorgungsqualität einer gut besetzten Station. Die Mitarbeitenden einer Station freuen sich über helfende Hände von einer Person, die bereits mit den Systemen der Charité vertraut ist. Und für die Pflegekraft, die den Stabi-Dienst leistet, gibt es einen signifikant höheren Lohn.  

Die Regelungen zu den Stabi-Diensten, dazu unten gleich mehr, sind in einer Dienstvereinbarung geregelt. Bei den Diensten handelt es sich rein technisch nicht um geplante Überstunden, sondern sind vom Dienstplan losgelöst und werden als Zuschlag behandelt.

Das Pflege-Team der Nephrologie steht gemeinsam auf dem Flur und unterhält sich.
Stabi-Dienste entlasten die Pflegekräfte auf Station und fördern den kollegialen Austausch.

Was verdient man mit den Stabi-Diensten?

Für einen geleisteten Stabilitätsdienst erhalten Charité Pflegefachkräfte zwischen 374 € bis 1.090 € brutto pro Dienst.  

Pflegehelfende können sich mit Stabi-Diensten zwischen 187 € bis 775 € brutto pro Dienst hinzuverdienen.  

Ausgangsverdienst bei Pflegefachkräften ist ein Brutto-Stundenlohn von 50 €. Wird der Dienst in der Nacht geleistet, kommen weitere 30 € pro Stunde hinzu. Findet der Dienst dann auch noch am Wochenende oder einem Feiertag statt, gibt es weitere 30 € die Stunde. Sprich, die Pflegenden verdienen 110 € brutto pro Stunde. Bei einem Nachtdienst, der neun Stunden dauert, entspricht das 990 €.  

Bei Pflegehelfenden gibt es 25 € pro Stunde und für Nachtdienste und Wochenends- bzw. Feiertagsdienste noch mal jeweils 25 € pro Stunde. Also maximal 75 € brutto pro Stunde. Mit einem 9-Stunden-Nachtdienst kommen sie auf 675 €.  

Zusätzlich noch einmal 100 € brutto gibt es sowohl für Pflegefachkräfte wie Pflegehelfende, wenn der Dienst an einem anderen Campus geleistet wird. Also beispielsweise, wenn eine Pflegefachkraft, die regulär am Campus Benjamin Franklin (Steglitz) arbeitet, einen Stabi-Dienst am Campus Virchow-Klinikum (Wedding) macht.  

Pflegende können bis zu vier Stabilitätsdienste im Monat leisten. Wer also möglichst viel verdienen will, kann sich sein reguläres Gehalt mit bis zu 4.360 € bzw. 3.100 € brutto aufbessern. Pflegende können an der Charité somit quasi zwei Gehälter verdienen.  

Vier Stabi-Dienste im Monat bedeutet im Umkehrschluss aber auch eine 6-Tage-Woche und somit eine starke Belastung. Viele Pflegende in Vollzeit leisten also meist nur ein oder zwei Stabi-Dienste im Monat. Kolleginnen und Kollegen in Teilzeit übernehmen oftmals zwei bis drei zusätzliche Schichten.

Zwei Pflegerinnen schieben einen Notfallwagen durch den Krankenhausflur
Theoretisch sind mit Stabi-Diensten bis zu 4.360 € zusätzlich im Monat drin. Das würde jedoch auch eine starke Arbeitsbelastung bedeuten.

Kann jeder die Stabi-Dienste machen?

Grundsätzlich kann jede Pflegefachkraft und jede Pflegehilfskraft Stabilitätsdienste leisten. Es müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Aber keine Sorge: Es ist nicht kompliziert.  

Grundvoraussetzung ist, dass die Person gut eingearbeitet und mit den Systemen der Charité vertraut ist. Zudem darf es im Vormonat keine vier Krankheitsfehltage gegeben haben. Wer vier Tage arbeitsunfähig war, ist für den Folgemonat für Stabi-Dienste gesperrt. Mit diesen Regeln soll sichergestellt werden, dass sich niemand überlastet.  

Der nächste Schritt, um loszulegen, ist dann ein offizieller Antrag. Dieser wird ganz unkompliziert bei der Stationsleitung gestellt und parallel an die Kolleginnen und Kollegen des Arbeitszeitmanagements und des Zentralen Pflegecenters gemailt.  

Das Zentrale Pflegecenter kümmert sich dann auch um die Einsatzplanung. Hierfür schickt die Pflegekraft ihre Verfügbarkeiten und Einsatzwünsche an eine zentrale E-Mail-Adresse und bekommt dann Rückmeldung über die Einteilung. Ungefragte Anfragen, ob kurzfristig eingesprungen werden kann, gibt es nicht.  

Mitarbeitende, die Vollzeit arbeiten, können bis zu vier Stabi-Dienste im Monat machen. Wer in Teilzeit mit 75 % arbeitet, kann bis zu drei Dienste übernehmen. Bei 50 % sind es noch zwei Stabi-Dienste und bei Teilzeit mit 25 % kann noch ein Stabilitätsdienst geleistet werden.  

Weitere Informationen zu den Stabi-Diensten gibts hier (pdf) oder bei den Kolleginnen und Kollegen vom Zentralen Pflegecenter.

Zwei Pflegerinnen besprechen sich im Aufenthaltsraum der Kindernotaufnahme.
Die Stabi-Dienste sind freiwillig und richten sich flexibel nach deiner Verfügbarkeit. Einsatzwünsche werden berücksichtigt.

Ich will Stabi-Dienste machen? Wie kann ich starten?

Um mit Stabi-Diensten zu starten, brauchst du als Allererstes einen Arbeitsvertrag der Charité. Zudem bringst du die Qualifikation als Pflegefachkraft oder Pflegehelferin bzw. -helfer mit. Wenn du noch nicht an der Charité arbeitest, ist jetzt der perfekte Moment, um zu uns zu wechseln. 

Nach deiner Einarbeitung (in der Regel 6 Monate) kannst du dich mit einem Antrag für die Stabi-Dienste anmelden. Den Antrag kannst du natürlich auch schon eher stellen. Und dann kann es losgehen: Nach der Bewilligung nennst du deine Verfügbarkeiten und Einsatzwünsche und kannst anschließend auch schon deinen ersten Stabi-Dienst arbeiten.  

Die Lohnabrechnung erfolgt aktuell noch zwei Monate später. Du kannst dich dann aber über ein dickes Plus auf deinem Konto freuen.

Kontakt

Du hast weitere Fragen rund um die Stabi-Dienste oder willst direkt loslegen? Wende dich gerne an das Team Zentrales Pflegecenter. Sie beantworten dir gerne alle Fragen.

E-Mail an das Zentrale Pflegecenter