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Studentische Mitarbeiterin / Studentischer Mitarbeiter (d/w/m) Berliner Centrum für Seltene Erkrankungen (BCSE)

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Studentische Mitarbeiterin / Studentischer Mitarbeiter (d/w/m) Berliner Centrum für Seltene Erkrankungen (BCSE)

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Arbeitszeit
Teilzeit

Eintrittsdatum
zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Dauer der Anstellung
Befristet

Bewerbungsfrist
12.04.2024

Einsatzort Charité
Campus Virchow-Klinikum, Wedding

Kennziffer
2947

 

Arbeiten an der Charité

Das Berliner Centrum für Seltene Erkrankungen (Team Erwachsene) sucht ab sofort studentische Unterstützung. Wenn Du Spaß an kniffeligen Fällen hast und gerne einen breiten Überblick über Seltene Erkrankungen aus verschiedenen Fachbereichen der Medizin bekommen möchtest, freuen wir uns über Deine Bewerbung.

Die Stelle im Überblick

  • Recherche in wissenschaftlichen Datenbanken zu seltenen Erkrankungen im Erwachsenenalter
  • Recherche nach Expertinnen/ Experten für spezielle Krankheitsbilder Charité-intern, deutschlandweit und international
  • Unterstützung bei der Bearbeitung/Sichtung von neuen Anfragen an das Centrum
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von interdisziplinären Fallkonferenzen im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit
  • Unterstützung bei der Büro-Organisation
  • Unterstützung bei der Dokumentation von Fällen
  • Unterstützung bei der wöchentlichen telefonischen Sprechstunde

Danach suchen wir:

  • Ordentlich immatrikulierte Studierende oder immatrikulierter Studierender der Humanmedizin
  • Strukturierte Arbeitsweise
  • Begeisterung für Literaturrecherche zu seltenen Erkrankungen des Erwachsenenalters
  • Kenntnisse der gängigen Office-Programme (Word, PowerPoint, Outlook, Teams, Excel)

Das bringt die Charité mit

  • Eine hoch professionelle Zusammenarbeit in einem motivierten und interdisziplinären Team
  • Modernste und innovative Ausstattung
  • Eine zukunftsorientierte, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit mit hoher Eigenverantwortung
  • Die Charité ist seit 2007 zertifiziert als familiengerechte Hochschule und familiengerechtes Unternehmen - Hier finden Sie weitere Informationen

Wichtige Informationen zur Stelle

  • Entgeltgruppe TV Stud III. Den Tarifvertrag finden Sie hier
  • Der Stundenlohn wird Charitéweit bei Studierenden auf 13,00 € pro Stunde aufgerundet.
  • Arbeitszeit: bis zu 80 Monatsstunden
  • Bewerbungsfrist: 12.04.2024
  • Kennziffer: 2947

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Über unsere Online-Bewerbung können Sie sich schnell und unkompliziert bewerben.

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

claudia.schmidtke@charite.de

Vorteile und Leistungen

Europas beste Klinik

Arbeite am besten Krankenhaus Europas! Mehr zu unserem Streben nach exzellenter Gesundheitsversorgung, Ausbildung, Translation und Forschung erfährst du hier

Wir leben Zusammenarbeit

Ein verbindliches und funktionierendes Miteinander im Team ist für uns das A und O. Dabei ist die Zusammenarbeit nicht nur von einem respektvollen und offenen Umgang geprägt, sondern auch durch eine gemeinsam getragene Verantwortung bestimmt. Ein fürsorglicher Umgang miteinander sowie mit den Patientinnen und Patienten ist für uns selbstverständlich.

Wir leben Offenheit

Ob internationaler Background, jung oder alt, männlich, weiblich oder divers, gehandicapt, Quereinsteigende, Tattoofans, oder oder oder – im Charité-Team ist jede und jeder willkommen!

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Impfpflicht an der Charité?

Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen einen Masern-Impfschutz bzw. eine Immunität nachweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in der Krankenversorgung oder hinter den Kulissen tätig sind.

Wir nehmen den Infektionsschutz unserer Mitarbeitenden, Patientinnen und Patienten sowie Studierenden sehr ernst. Daher setzen wir weiterhin die vollständige Immunität gegen COVID-19 für Personen voraus, die in klinischen Bereichen tätig sind. Dies basiert auf der Grundlage der aktuellen STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfindikation.

 

Besteht die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten?

Die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten besteht, ist jedoch stark vom jeweiligen Bereich und Aufgabenfeld abhängig. Sprich hierzu gerne mit der Ansprechperson des Bereichs, für den du dich interessierst. 

 

Welche konkreten Unterlagen muss ich für meine Bewerbung bereithalten?

Welche Bewerbungsunterlagen benötigt werden, hängt von der Stelle ab, auf die du dich bewirbst. Am wichtigsten sind uns dein Lebenslauf und Zeugnisse bzw. deine Berufsurkunde sowie ggf. Zertifikate. Das Online-Formular für die jeweilige Stelle enthält genaue Angaben dazu, welche Unterlagen zwingend benötigt werden (mit * gekennzeichnet) und welche freiwillig eingereicht werden können.

 

Weitere Informationen

Datenschutzhinweise

Die Charité weist darauf hin, dass im Rahmen und zu Zwecken des Bewerbungsverfahrens an verschiedenen Stellen in der Charité (z.B. Fachbereich, Personalvertretung, Personalabteilung) personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Weiterhin können die Daten innerhalb des Konzerns sowie an Stellen außerhalb (z.B. Behörden) zur Wahrung berechtigter Interessen übermittelt bzw. verarbeitet werden. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie unseren Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen für Bewerbungsverfahren, die Sie hier finden, zu.

Zusatzinformationen

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin trifft ihre Personalentscheidungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Charité strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen an und fordert Frauen daher nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Qualifikation werden Frauen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Bei der Einstellung wird ein polizeiliches Führungszeugnis, teilweise ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Die Bewerbungsunterlagen können leider nur dann zurückgeschickt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Eventuell anfallende Reisekosten können nicht erstattet werden.