Arbeiten an der Charité
Die Charité wurde erneut zum besten Krankenhaus Deutschlands gewählt, weil unsere Mitarbeitenden jeden Tag einen hervorragenden Job machen – sowohl in der Krankenversorgung als auch in der Forschung, Lehre und Verwaltung.
Die Vision des Instituts für Medizinische Informatik ist es, eine Charité zu gestalten, in der Klinik, Forschung und Lehre durch Digital Health und datengetriebene Anwendungen in ihrem Wirken optimal unterstützt werden. Unsere Leistung soll über die Charité hinaus dazu beitragen, eine nachhaltige und an den Interessen der Patientinnen / Patienten orientierte Digitalisierung im Gesundheitswesen zu fördern.
Die ausgeschriebene Stelle ist im Rahmen des BMFTR-geförderten Forschungsprojekts REACT (Routine Data Enhanced Analytics for Clinical Trajectories) angesiedelt und beschäftigt sich mit der Entwicklung einer skalierbaren, FHIR-nativen Echtzeit-Datenintegrationsplattform für die klinische Entscheidungsunterstützung auf Intensivstationen. Sie arbeiten an der Schnittstelle zwischen Medizin und Informatik und gestalten aktiv die datengetriebene Transformation der Krankenversorgung. Der Schwerpunkt liegt auf der Implementierung moderner Streaming-Infrastrukturen, der Verarbeitung heterogener klinischer Routinedaten in Echtzeit sowie deren Nutzbarmachung für KI-gestützte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme. Darüber hinaus ermöglichen wir Ihnen die Arbeit und persönliche Weiterbildung an „cutting edge“-Technologien im Bereich Echtzeit-Datenverarbeitung, FHIR-Interoperabilität und klinischer KI. Nicht zuletzt sollen die wissenschaftlichen Ergebnisse hochrangig publiziert werden.
Das bringt die Charité mit
- Eine hoch professionelle Zusammenarbeit in einem motivierten und interdisziplinären Team
- Möglichkeit zur Promotion
- Hohe Flexibilität: Büro oder remote nach Absprache
- Arbeit an „cutting edge"-Technologien im Bereich Echtzeit-Datenverarbeitung, FHIR-Interoperabilität und klinischer KI
- Zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und Anspruch auf Bildungsurlaub sowie 31 Tage Urlaub
- Angemessene Zeit für die eigene wissenschaftliche Weiterqualifikation gemäß §110 (4), Satz 3 BerlHG